Fronleichnam

Fronleichnam Feiertag

Am zweiten Donnerstag nach Pfingsten wird in der römisch-katholischen Kirche das Fronleichnamfest begangen. Das Wort Fronleichnam bedeutet eigentlich „Leib des Herrn" (von „fron" für „Herr" und „lichnam" für „Leib") und heißt auf Latein auch Corpus Domini. Es bezieht sich auf die Anwesenheit Christi beim heiligen Abendmahl und ist somit ein „Hochfest des Leibes und des Blutes Christi". Zu den Feierlichkeiten des Fronleichnamfestes gehören die Heilige Messe und die anschließende Prozession. Bei den Fronleichnamsprozessionen wird die Monstranz, die die Hostien beinhaltet, vom Priester getragen, während die Gemeinde folgt.

Ein wichtiger Feiertag ist Fronleichnam vor allem in vorwiegend katholischen Regionen in Süddeutschland. Die Prozessionen zu Fronleichnam in München enden mit einer Feier auf dem bekannten Marienplatz.  

Kalender Fronleichnam 2012 - 2018

Fronleichnam 2012 fällt auf den 07.06.
Fronleichnam 2013 fällt auf den 30.05.
Fronleichnam 2014 fällt auf den 19.06.
Fronleichnam 2015 fällt auf den 04.06.
Fronleichnam 2016 fällt auf den 26.05.
Fronleichnam 2017 fällt auf den 16.06.
Fronleichnam 2018 fällt auf den 31.05.

In Bayern, NRW, Hessen, Baden Würtemberg und Teilen von Sachsen gehört Fronleichnam zu den gesetzlichen Feiertagen. In einigen Kantonen der Schweiz sowie in Österreich und Liechtenstein ist Fronleichnam ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag. 

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Reiseführer Deutschland

Fronleichnam  2012- Prozession in München

Kommentare

In "Sachsen gehört

In "Sachsen gehört Fronleichnam zu den gesetzlichen Feiertagen."?

- vielleicht in einigen Gegenden, aber ganz sicher nicht in ganz Sachsen!!

Fronleichnam ist zwar kein

Fronleichnam ist zwar kein gesetzlicher Feiertag in GANZ Sachsen, aber in einigen sächsischen Gemeinden scheinbar schon, jedenfalls laut Wikipedia. Der genaue Wortlaut ist "in folgenden Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes im Landkreis Bautzen:
Bautzen (nur in den Ortsteilen Bolbritz und Salzenforst), Crostwitz, Göda (nur im Ortsteil Prischwitz), Großdubrau (nur im Ortsteil Sdier), Hoyerswerda (nur im Ortsteil Dörgenhausen), Königswartha (nicht im Ortsteil Wartha), Nebelschütz, Neschwitz (nur in den Ortsteilen Neschwitz und Saritsch), Panschwitz-Kuckau, Puschwitz, Räckelwitz, Radibor, Ralbitz-Rosenthal und Wittichenau. Entscheidend ist dabei der Arbeitsort, nicht der Wohnort eines Arbeitnehmers.
Die gesetzliche Grundlage für diese durch die Fronleichnamsverordnung festgelegte Regelung ergibt sich aus §1 Abs. 1 des Sächsischen Feiertagsgesetzes."
viele liebe Grüße
Ihr Dreamguides Team

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